Mitglied werden

Werden Sie Teil unserer starken Gemeinschaft und entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft bei uns. Dafür können Sie sich für eine von drei Mitgliedschaftsmodellen entscheiden. Wir freuen uns auf Sie!
Vollmitglied werden
Als Vollmitglied gestalten Sie die Entwicklung unserer Gemeinschaft aktiv mit. Sie haben alle Mitgliedschaftsrechte, wie z. B. das Stimmrecht auf unserer Hauptversammlung und das aktive und passive Wahlrecht zu den Gremien der HV. Unsere Angebote und Dienstleistungen wie Lebensfeiern, Beratungen und Veranstaltungen sind für Sie als Vollmitglied oft kostenlos, zumindest aber gilt für Sie eine vergünstigte Gebühr. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich verbindlich an Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuer und beträgt davon 4 Prozent.*
*Als Vollmitglied können Sie nicht Mitglied einer anderen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sein.
Fördermitglied werden
Als Fördermitglied profitieren Sie von unseren Gemeinschaftsveranstaltungen, die Sie in unserem Online-Terminkalender einsehen können, und von einer starken Gemeinschaft, die zusammen Werte bildet, neu verhandelt und diskutiert. Als Förder-Mitglied haben Sie kein Stimmrecht und kein Wahlrecht. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ist Ihrer Selbsteinschätzung überlassen. Als Orientierung kann ein Prozent Ihres Nettoeinkommens dienen (z. B. 10 Euro/mtl. bei 1.000 Euro Nettoeinkommen, 15 Euro/mtl. bei 1.500 Euro Nettoeinkommen, 50 Euro bei 5.000 Euro Nettoeinkommen etc.). Der Mindestbeitrag ist 6 Euro im Monat.
Unterstützer*in werden
Als Unterstützer*in erklären Sie die grundsätzliche Übereinstimmung mit unseren Zielen und Werten. Sie sind Teil unserer Gemeinschaft und Bewegung und setzen ein Zeichen für mehr Humanismus in Deutschland. Sie erhalten regelmäßig interessante Nachrichten und Event-Vorschläge aus unserer humanistischen Gemeinschaft. Unterstützer*in zu sein ist für Sie kostenlos.*
**Falls Sie in Bayern wohnen sollten, ist aus rechtlichen Gründen Voraussetzung für diese Form der Mitgliedschaft, dass Sie kein Mitglied einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sind, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. In den anderen Bundesländern gilt diese Einschränkung nicht.