Staatsleistungen: Humanistische Vereinigung erhofft sich Neuregelung
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag am Donnerstag, den 6. Mai, erwartungsgemäß einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Grünen, Linke und FDP zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen abgelehnt.
Dass der noch zu Weimarer Zeiten formulierte und später in das Grundgesetz übernommene Verfassungsauftrag nunmehr seit 102 Jahren seiner Erfüllung harrt, sei bedauerlich, kommentiert die Humanistische Vereinigung (HV). Allerdings wertet sie als positives Signal, dass über die Notwendigkeit einer Neuregelung grundsätzliche, parteiübergreifende Einigkeit besteht. Das hatten in einer rund halbstündigen Debatte alle Redner*innen deutlich zum Ausdruck gebracht.
„Wir begrüßen, dass die Diskussion über dieses wichtige Thema endlich eröffnet ist“, sagte Michael Bauer, Vorstand der HV, „und wir erwarten, dass auf Grundlage der nun laufenden Gespräche und Debatten ein neuer Anlauf in der nächsten Legislatur gestartet wird.“
Unter Verweis auf ein von der HV eingebrachtes 10-Punkte-Papier zur Verwirklichung der weltanschaulichen Neutralität betonte Bauer allerdings auch, dass die im Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen vorgesehenen Ablösezahlungen in Milliardenhöhe ohnehin einer unnötigen Überkompensation gleichgekommen wären. Allein seit 1949 seien an die Kirchen schließlich bereits 19 Milliarden Euro geflossen.
„Wir gehen davon aus, dass mit diesen vielen Milliarden einer fair berechneten Entschädigung bereits mehr als Genüge getan ist“, so Bauer. Noch höhere Entschädigungen, wie sie in der Debatte unter anderem von MdB Philipp Amthor ins Spiel gebracht wurden, lehnt die HV ab.