20 Jahre Gleichbehandlungsgesetz: Festempfang und kritische Bilanz

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes feiert Jubiläum. Für die Humanistische Vereinigung war Grit Lahmann vor Ort und berichtet von einer in Teilen sehr kritischen Bilanz.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildet seit nunmehr zwei Jahrzehnten das rechtliche Fundament, um Menschen in Deutschland vor Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften zu schützen. Anlässlich dieses runden Jubiläums lud die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einem offiziellen Festempfang nach Berlin ein. Unter dem Motto „Happy Birthday AGG“ kamen etwa 400 Gäste aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Tipi am Kanzleramt zusammen, um auf die Entwicklungen seit der Verabschiedung des Gesetzes zurückzublicken.

Für die Humanistische Vereinigung war Grit Lahmann, Leiterin unseres Berliner Büros, am Dienstagabend bei der Veranstaltung vor Ort. Das dichte Programm bot neben feierlichen Momenten auch die Gelegenheit, drängende Fragen zur Zukunft des Antidiskriminierungsrechts zu diskutieren.

Nach der musikalischen Eröffnung durch das „The String Orchestra“ und einer Einführung durch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, folgte ein historischer Rückblick. Die ehemalige Verfassungsrichterin und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Prof. Dr. Susanne Baer, trug in sehr humoristischer Weise ihren Brief zum Geburtstag des AGG vor, in dem sie unterstrich, dass seit 2006 viel erreicht wurde, die Politik aber dringend den Mut für eine echte Reform des AGG aufbringen müsse.

Im Gespräch mit den Justizministerinnen Dr. Stefanie Hubig und Brigitte Zypries wurden die politischen Debatten der damaligen Zeit noch einmal lebendig. Wie wichtig das Gesetz in der Praxis ist, verdeutlichte unter anderem ein Beispielfall zum Thema Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Der Bundesgerichtshof entschied Anfang des Jahres für die Klägerin Humaira Waseem und sprach ihr Schadenersatz zu. Für den kulturellen Rahmen sorgte die Künstlerin Maren Kroymann mit ihrer Band.

Auch wenn das zwanzigjährige Bestehen der gesetzlichen Regelungen ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung sowie sexueller Identität ist, stand der Abend ganz im Zeichen einer notwendigen politischen Weiterentwicklung. Erst eine Woche zuvor hatte Ferda Ataman ihren aktuellen Jahresbericht vorgestellt und dabei die jüngsten Reformpläne der Bundesregierung als deutlich zu zaghaft kritisiert.

Der Bericht und die begleitende Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle machen unmissverständlich klar, dass das Gesetz nach zwanzig Jahren dringend eine umfassende Überarbeitung benötigt. Gravierende Schutzlücken im Alltag – etwa bei Benachteiligungen aufgrund des sozialen Status, der Staatsangehörigkeit oder familiärer Fürsorgepflichten – sind nach wie vor nicht rechtlich erfasst.

Dass die Humanistische Vereinigung an diesem Empfang teilgenommen hat, begründet sich direkt aus unserem Selbstverständnis. Der Einsatz für Menschenrechte, gesellschaftliche Vielfalt und der Schutz vor Ausgrenzung gehören zum Kern unserer täglichen Arbeit. Ein diskriminierungsfreies Umfeld – auch und gerade im Bereich der Weltanschauungsfreiheit – ist die Grundvoraussetzung für ein faires und pluralistisches Miteinander. Wir werden die beim anschließenden Get-together geführten Gespräche und geknüpften Kontakte aktiv nutzen, um uns im politischen Berlin auch weiterhin für eine mutige Reform des Antidiskriminierungsrechts einzusetzen.

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