Gesetz schützt Humanist*innen vor verhetzenden Beleidigungen
Der Vorstand der Humanistischen Vereinigung, Michael Bauer, hat die Einführung des neuen Straftatbestandes begrüßt und wie folgt kommentiert:
"Die Einführung des Paragrafen 192a ist von großer Bedeutung für den Schutz der Menschenwürde. Niemand darf aufgrund seiner Weltanschauung oder anderer Merkmale beschimpft, verleumdet oder beleidigt werden. Damit werden gerade auch Humanist*innen besser geschützt, die leider nicht selten Opfer von Hass und Hetze werden, insbesondere von fundamentalistischer oder radikaler religiöser Seite. Ich hoffe, dass dieses Gesetz eine abschreckende Wirkung auf die Täter*innen hat und dass es zu mehr gegenseitigem Respekt führt."
Original-Wortlaut des Paragrafen, der am 22.09.2021 vom Gesetzgeber beschlossen wurde:
§ 192a Verhetzende Beleidigung
Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihrenationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.