Kein Niqab an den Schulen
Am 3. Februar hatte das Verwaltungsgericht Hamburg einer Schülerin gestattet, im Unterricht einen Niqab zu tragen. Das Gericht erklärte, die Schülerin könne „für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen“. Versuche, ihr das Tragen eines Niqab zu untersagen, entbehrten hingegen der gesetzlichen Grundlage.
Dazu erklärte Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung (HV): „Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind zweifellos hohe Güter, die es zu schützen gilt. Es ist allerdings nicht völlig klar, dass das Tragen eines Niqab zur Ausübung einer bestimmten Religion die zwingende Voraussetzung ist. Zudem leben Schulen unabdingbar auch vom kommunikativen Austausch – und zu einem solchen gehört, dass man die Mimik seines Gegenübers erkennen kann.“ Vollverschleierungen wie Niqab und Burka sind deshalb an öffentlichen Schulen grundsätzlich deplatziert. „Der umfassende Bildungsauftrag der öffentlichen Schule überwiegt im Gemeininteresse gegenüber den religiösen oder Bekleidungsregeln bestimmter Einzelkulturen“, so Bauer.
Die Humanistische Vereinigung unterstützt deshalb Forderungen wie etwa die des Hamburger Schulsenators Ties Rabe. Er will aus ganz ähnlichen Gründen Vollverschleierungen in Schulen verbieten und dafür das Hamburger Schulgesetz ändern.