HVD Bayern klagt für Zulassung von Humanistischem Unterricht
Bereits seit 2008 wird das Unterrichtsfach an einer freien Grundschule in Fürth in Trägerschaft des Verbandes als ordentliches Schulfach für rund 100 Schüler erteilt. In Zukunft soll er auch an vielen weiteren Schulen des Landes als weltanschaulich profilierte Alternative zum Religionsunterricht angeboten werden. Im Februar 2018 stellte der HVD Bayern deshalb beim zuständigen Staatsministerium den Antrag, das Fach auch an den öffentlichen Schulen des Freistaats zuzulassen. Dies ist mit Bescheid vom 11. Dezember abgelehnt worden.
Laut Rechtsauffassung des bayerischen Kultusministeriums bestünde kein Anspruch auf eine Zulassung, heißt es zur Begründung. Das Grundgesetz privilegiere Religionsgemeinschaften und nehme „Weltanschauungsgemeinschaften als Einflussfaktor im Bereich der öffentlichen Schulen willentlich aus“, so der Ablehnungsbescheid, in auch dem eine umfassende verfassungsrechtliche Geltungskraft von Artikel 140 GG i. V. m. 137 Abs. 7 WRV bestritten wird. Dort heißt es: „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“ Nach Ansicht des Kultusministeriums widerspreche die Einführung eines Humanistischen Unterrichts dem weltanschaulichen Neutralitätsgebot für staatliche Schulen, das lediglich für Religionen nicht gelte.
„Bislang gibt es in den bayerischen Schulen keine humanistische Alternative zum Religionsunterricht, die für konfessionsfreie und nichtreligiöse Schülerinnen, Schüler und Eltern ein gleichwertiges Bildungsangebot darstellt“, erklärt hierzu Ulrike von Chossy, Bereichsleiterin Pädagogik des HVD Bayern. Das im Jahr 1972 zur Verringerung der Abmeldezahlen beim Religionsunterricht eingeführte und weltanschaulich „neutrale“ Ersatzfach Ethik fungiert lediglich als „Sammelbecken“ für vom Religionsunterricht abgemeldete SchülerInnen. „Es ist auch nicht dazu vorgesehen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine zu den konfessionellen Fächern vergleichbare Wertebildung mit fundiertem weltanschaulichen Profil zu bieten“, betont von Chossy.
Der HVD Bayern ist entschlossen, diesen Missstand im Schul- und Bildungssystem des Freistaats zu beheben, um SchülerInnen und Eltern echte Wahlfreiheit im wichtigen Feld der lebensweltlich-wertebildenden Schulfächer zu ermöglichen. In Bundesländern wie Berlin und Brandenburg, wo humanistisch-wertebildender Unterricht seit langem anerkannt ist, verzeichnet dieser eine stetig weiter wachsende Nachfrage bei derzeit mehr als 60.000 TeilnehmerInnen.
Die zu erwartende große Nachfrage nach Humanistischem Unterricht sieht der Vorstand des HVD Bayern Michael Bauer auch als wesentlichen Grund für die Weigerung des Bayerischen Staatsministeriums, das Fach an den Schulen unseres Landes zuzulassen. Die in der Begründung darlegte Rechtsauffassung ist aus seiner Sicht „klar diskriminierend“, wie er in Nürnberg erklärte: „Die Rechtsauffassung des Kultusministeriums ist natürlich abenteuerlich. Politisch erschreckend daran ist aber, dass alle nichtreligiösen Menschen in Bayern benachteiligt werden ohne mit der Wimper zu zucken. Wer gedacht hat, mit dem neuen Minister der Freien Wähler würde ein modernerer und liberalerer Geist am Salvatorplatz einkehren, ist nun eines Besseren belehrt.“
Gegen den Ablehnungsbescheid wird der HVD Bayern Klage beim erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach erheben. HVD-Vorstand Michael Bauer kündigte zugleich an, dass man den Streit für Humanistischen Unterricht gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen werde.
Informieren Sie sich weiter dazu auf unserer Website zum Humanistischen Unterricht.