Humanistisches Studienwerk soll staatliche Förderung bekommen
Leistungsstarke Studierende, die sich humanistischen Grundwerten verbunden fühlen, werden bisher benachteiligt. Dies stellt die Humanistische Vereinigung (HV) mit Verweis auf die derzeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Begabtenförderungswerke fest.
Während seit langem mit BMBF-Mitteln in zweistelliger Millionenhöhe vier religiöse Begabtenförderwerke finanziert werden, fehlt es an einer vergleichbar finanzierten Einrichtung für humanistische Studierende. Daher wurde vor gut einem Jahr durch die HV das Humanistische Studienwerk (Anstalt des öffentlichen Rechts) ins Leben gerufen, das seit dem Sommersemester 2020 die ersten Stipendiat*innen fördert. Bisher werden dazu private Mittel verwendet. Um die Stipendienhöhe anzugleichen und die Zahl der Geförderten zu erhöhen, soll das Humanistische Studienwerk in das BMBF-Programm zur Begabtenförderung aufgenommen werden. Dies fordert ein entsprechender Antrag des Studienwerks, der Bildungsministerin Anja Karliczek vorliegt.
„Studierende, die sich einer Religionsgemeinschaft zugehörig fühlen, haben in Deutschland bisher wesentlich bessere Chancen, ein Stipendium zu erhalten als solche, die nicht religiös sind“, sagt hierzu der Präsident des Humanistischen Studienwerks, Sebastian Rothlauf, der auch dem Auswahlausschuss des Studienwerks angehört. Zudem wachse die Zahl von Studierenden ohne religiöse Bindungen seit Jahren an. „Repräsentativen Untersuchungen zufolge ist eine deutliche Mehrheit der jungen Deutschen nicht religiös, sondern vertritt humanistische Haltungen und Wertvorstellungen – und natürlich sind darunter auch viele Studierende“, so Rothlauf. Und er unterstreicht: „Nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürger tragen durch ihre Steuerzahlungen ebenso zum Haushalt des BMBF bei wie die religiös orientierten Menschen in unserem Land. Auch bei der Begabtenförderung ist deshalb eine Mittelverteilung unverzichtbar, bei der sich Studierende unterschiedlicher Lebensauffassungen, religiös orientiert oder nicht, auf Augenhöhe begegnen können – insbesondere in einem Staat, dessen Handeln laut Artikel 3 Grundgesetz niemanden wegen seiner religiösen oder weltanschaulichen Anschauungen bevorzugen oder benachteiligen darf. Wir gehen davon aus, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek über unseren Antrag auch entlang dieser verfassungsrechtlichen Grundsätze entscheidet.“
Mehr über das Studienwerk: www.humanistisches-studienwerk.de
Weiterführende Informationen
Bericht „Gläserne Wände“ zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland