Humanistisches Magazin im März 2021: Zur Diskussion um Suizidhilfe und über Jugendarbeit in Zeiten der Pandemie
Jetzt ist es also tatsächlich schon mehr als ein ganzes Jahr. Im Januar 2020 wurde der erste Corona-Fall in Deutschland registriert, und es scheint, als sei heute fast nichts mehr so wie zuvor. Die Pandemie verändert die Art, wie wir zur Schule gehen und wie wir lernen. Sie verändert auch die Art, wie wir uns treffen und wie wir arbeiten. Kindertagesstätten haben sich notgedrungen digitalisiert und auch Jugendarbeit funktioniert heute anders als vor Ausbruch der Pandemie. Mit Jungen Humanist*innen haben wir darüber gesprochen, wie sie sich in diesen besonderen Zeiten organisieren.
Im ersten Teil der Sendung widmen wir uns zunächst aber einem anderen Thema - und einem weiteren Jahrestag: Am 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das gesetzliche Verbot „geschäftsmäßiger Sterbehilfe“ für verfassungswidrig. Viele begrüßten damals diese Entscheidung, auch die Humanistische Vereinigung. In den Augen seiner Kritiker*innen hielt der Strafgesetzbuchparagraf 217 damit schwerkranke und leidende Menschen selbst dann am Leben, wenn sie gar nicht mehr leben wollten. Sie sahen einen Einschnitt in Selbstbestimmung und Autonomie, die doch auch am Lebensende zu gelten haben.
Doch so erfreulich die Gerichtsentscheidung in den Augen vieler damals war – zum Besseren gewendet hat sich die Situation Sterbewilliger seitdem nicht. Das jedenfalls sagt Michael Bauer, Berater für Medizinethik und Vorstand der Humanistischen Vereinigung.