HV begrüßt neuen Gesetzentwurf für assistierten Suizid

Bei der Bundespressekonferenz ist diese Woche in Berlin ein zusammengeführter Gesetzentwurf vorgestellt worden.

Der Entwurf ist außerhalb des Strafrechts angesiedelt und sieht bundesweit staatlich finanzierte Beratungsstellen vor. Der zusammengeführte Entwurf ist offen und sieht Freiräume und Hilfsmöglichkeiten für eine freie Suizidentscheidung vor. Die Humanistische Vereinigung (HV) begrüßt diese gute Weiterentwicklung.

„Wir hoffen auf den Erfolg des zusammengeführten Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren, denn er zeigt einen verantwortungsvolleren Umgang angesichts einer ethisch herausfordernden politischen Aufgabe“, so HV-Vorstand Michael Bauer in einer ersten Stellungnahme.

Suizidwilligen Personen soll ein sicherer Zugang zu Medikamenten und Betäubungsmitteln für den Zweck der Selbsttötung ermöglicht werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören, dass der Entschluss ohne Einflussnahme gebildet wurde und dauerhaft ist, eine Beratungsstelle kontaktiert wurde und eine mindestens dreiwöchige Wartefrist eingehalten wird.

Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt jedoch auf einem flächendeckenden und umfassenden Beratungsangebot, das Menschen mit Suizidgedanken nicht bevormundet, ihnen jedoch auch Hilfe zum Weiterleben vermittelt. Die Beratungsstellen müssten eine besondere staatliche Anerkennung erhalten, wobei auch Einrichtungen freier Träger sowie Ärzt*innen anerkannt würden.

Aus Sicht der HV ist es unabdingbar, dass grundsätzlich jede*r Zugang zu diesem Angebot hat. Denn nur eine kompetente Beratung kann sicherstellen, dass verantwortungsvolle und wohl abgewogene Entscheidungen getroffen werden. Auch die Ergebnisoffenheit der Beratung ist von großer Bedeutung, und ebenso, dass neben der Autonomie des Einzelnen auch der Wert des Lebens als solcher in dem Gesetz ausdrücklich Erwähnung findet. Im Falle einer Mehrheit für diesen Entwurf wären die Bundesländer dann in der Pflicht, im Geiste dieses Gesetzes rasch tätig zu werden und den Aufbau der Beratungsstellen zügig anzugehen. Die HV steht dafür mit ihrer Expertise bereit und könnte Beratungsstellen hierzu anbieten.

Facebook ButtonTwitter ButtonInstagramm Button

So können Sie unsere Internetseite im Browser vergrößern, um die Lesbarkeit noch weiter zu steigern und natürlich auch verkleinern:

Die Strg-Taste (Strg = Steuerung) ist jeweils ganz rechts und links in der untersten Tastenreihe zu finden. Auf englischen Tastaturen heißt diese Taste Ctrl (= Control). Beim Mac anstelle der Strg- die Befehl-Taste (cmd) drücken.

  1. Strg-Taste gedrückt halten und +/- Tasten drücken. Im Firefox und Google Chrome kann die Größe mit Strg und 0 wieder auf Standard zurückgesetzt werden.
  2. Strg-Taste gedrückt halten und Mausrad drehen. Internet Explorer (IE): Nach oben drehen = vergrößern. Firefox: Nach oben drehen = verkleinern.
  3. Über das Menü: Im IE lässt sich die Schriftgröße im Menü Ansicht > Textgröße in fünf Größen ändern. Beim Firefox kann man über das Menü Ansicht > Schriftgrad die Darstellungsgröße schrittweise verändern oder zurücksetzen, die Tastenkürzel stehen daneben.

Alle 3 Möglichkeiten funktionieren zumindest im Internet Explorer und im Mozilla Firefox, die Variante 1. ist auch bei vielen anderen Browsern Standard.