Ein schlechtes Gesetz

Foto: Pedro Ribeiro Simões/flickrcc unter CC BY 2.0

Am Freitag hat der Bundestag ein neues Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet. Dieses kommt einer Kriminalisierung der Suizidbeihilfe gleich.

 

Als einen „Schlag gegen die Selbstbestimmung am Lebensende, den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewissensfreiheit und Rechtssicherheit von Ärzten“ hat Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, das Ergebnis der Abstimmung im Deutschen Bundestag über Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe bezeichnet. „Mit dem neuen Gesetz stehen alle Menschen in Deutschland, die im schlimmsten Fall nicht bis zum bitteren Ende ausharren wollen, schlechter da als bislang. Klug und human wäre es gewesen, die bisherige Straffreiheit beizubehalten“, so Kress.

Im Anschluss an die Debatte stimmten am Freitag 360 Abgeordnete für den Entwurf der Parlamentariergruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). 233 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag und 9 Abgeordnete des Deutschen Bundestages enthielten sich.

Damit habe sich nun eine deutliche Mehrheit im Bundestag gegen das entschieden, was die Mehrheit der Bevölkerung will: Hilfe erhalten zu können, wenn das Weiterleben nicht mehr ertragbar ist. „In den USA, Frankreich, England und Kanada geht die Entwicklung dahin, dass den Menschen ärztliche Suizidhilfe ermöglicht wird. In Deutschland hat das Parlament sich hingegen dazu entschlossen, dem Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende einen Riegel vorzuschieben“, so Kress weiter.

„Katholische Moraltheologen und evangelische Sozialethiker haben sich leider durchgesetzt. In ihrem Fahrwasser sammelten sich Abgeordnete, denen man Überheblichkeit und Unfähigkeit vorwerfen muss. Überheblich meinen diese, besser zu wissen, was alte und kranke Menschen am Lebensende ertragen müssen. Unfähig sind sie, einen vermeintlich nötigen Schutz gegen den Druck zur Selbsttötung anders zu regeln als durch ein Verbot organisierter Hilfe“, sagte Erwin Kress dazu.

Bedenkliche Entscheidung

Was der Bundestag im Ergebnis beschlossen hat, sei aber auch verfassungsmäßig äußerst bedenklich. Dies gelte nicht nur für die Aufhebung des Prinzips, dass Hilfe zu straffreien Taten nicht strafbar sein kann. Auch die Gewissensfreiheit der Ärzte und das Selbstbestimmungsrecht wurden unzulässig eingeschränkt. „Wir wissen nicht, ob Karlsruhe diese Selbstherrlichkeit der Abgeordnetenmehrheit kassieren wird. Doch auf Dauer wird sich die gesellschaftliche Entwicklung hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit auch am Lebensende nicht aufhalten lassen“, betonte Kress.

Der Humanistische Verband Deutschlands ist Träger des Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Hier können Sie das Bündnis mit Ihrer Stimme unterstützen:
www.mein-ende-gehoert-mir.de

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