Ein Burka-Verbot allein genügt nicht
Im Februar hat das bayerische Kabinett den Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Gesichtsverhüllungen beschlossen. Unter anderem für MitarbeiterInnen von Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten, aber auch bei der Polizei, in der Justiz und in Wahllokalen soll demnach das Verhüllen des Gesichts, z.B. mit Burka oder Niqab, untersagt sein. Auch wenn im Gesetzesentwurf kaum von Religion die Rede ist, handelt es sich bei dem geplanten Regelwerk doch um einen Eingriff in die individuelle Religionsfreiheit, der als solcher einer besonderen Begründung bedarf.
In der Stellungnahme des HVD Bayern heißt es dazu: „Wir teilen die Auffassung der Regierung, dass das Zeigen des Gesichtes in den Bereichen der Justiz und des gesamten Bildungswesens zu den Voraussetzungen für eine gelingende Kommunikation in unserer Zivilisation gehört.“ Dies gelte auch dann, wenn man diese Zivilisation nicht nur als eine „christlich-abendländische“ begreift, wie die bayerische Staatsregierung das tut, sondern auch als eine humanistische und säkulare. Auch humanistische Philosophien stünden „dogmatischen Verhüllungsbegehren fremd gegenüber“. Verhüllungen seien „somit auch nach unserer Ansicht fehl am Platze“, ihr Verbot deshalb ausnahmslos akzeptabel.
Keine Burka und kein Kreuz
In seiner Stellungnahme weist der HVD Bayern allerdings auch darauf hin, dass im staatlichen Raum generell keine religiösen Symbole Platz greifen sollten, denn: „Sie widersprechen dem Auftrag des Staates, sich als Heimstatt aller Bürgerinnen und Bürger auszuprägen und somit die gebotene Neutralität in religiösen und weltanschaulichen Belangen zu wahren.“ In Bayern gebe es in dieser Hinsicht erhebliche Missstände – etwa christliche Religionszeichen in Schulen und Gerichtssälen –, die es aus Sicht des HVD Bayern zu beseitigen gilt.