Beratung bei Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", so formuliert es Artikel 3 des Grundgesetzes. Und weiter heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
So wichtig und richtig dieses im Verfassungswerk verankerte Grundrecht auch ist: In der Realität stößt der hehre Anspruch der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung immer wieder an seine Grenzen. Nichtreligiöse, Konfessionslose, Atheist*innen und Humanist*innen erfahren immer noch so manche Ungleichbehandlung gegenüber den Mitgliedern der großen Glaubensbekenntnisse.
Die Humanistische Vereinigung setzt sich für die Rechte religionsfreier Menschen ein. Sollten Sie aufgrund Ihrer Weltanschauung oder Konfessionsfreiheit von Diskriminierung betroffen sein, dann stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung.