Suizidhilfe-Gesetz im Bundestag

Am Freitag, den 24.06. beginnt die Erste Lesung von drei unterschiedlichen Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe. Dreh- und Angelpunkt wird dabei aus unserer Sicht die bundesweite plurale Beratungsstruktur.

Im Vorfeld zur Ersten Lesung von drei Gesetzesentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag möchten wir nochmals unsere Position aus humanistischer und medizinethischer Sicht erläutern.

Die Humanistische Vereinigung (HV) begrüßt, dass dieses für sehr viele Menschen wichtige Thema im Parlament wieder Fahrt aufgenommen hat. Bereits im Jahr 2020 hat die HV einen eigenen Gesetzesentwurf zum assistierten Suizid vorgelegt. 

Oberstes Ziel muss es jetzt sein, ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen, das zeitnah mit allen Beteiligten umgesetzt werden kann. 

Dazu Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung und zertifizierter Berater für Medizinethik: 
"Die realistische und schnelle Umsetzung einer bundesweiten Beratungsstruktur zur Suizidhilfe wird dabei zum Dreh- und Angelpunkt. Die Länder müssen mit den nötigen Kompetenzen und nicht zuletzt auch finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um ausreichend qualifizierte Beratungsstellen einzurichten. Als humanistische Organisation ist uns hierbei natürlich auch die Pluralität dieser Beratungsstellen wichtig. Sterbewillige müssen die Möglichkeit haben, sich vertrauensvoll, unkompliziert und kostenlos an eine für sie individuell passende Beratungsstelle zu wenden". 

Folgende Kriterien sind aus der Sicht der Humanistischen Vereinigung unverzichtbar für die gesetzliche Neuregelung zur Suizidhilfe:

1. Das Gesetz muss verfassungskonform sein, damit es eine realistische Chance zur raschen Umsetzung hat und Betroffene nicht noch viele weitere Jahre warten müssen und Beihelfende im schlimmsten Fall strafrechtlich verfolgt werden.

2. Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Beratungsstellen, die volljährige Sterbewillige auf deren ausdrücklichen und freiverantwortlichen Wunsch hin, begleiten wollen.

3. Der Staat hat auch die Pflicht, Leben zu schützen. Um dieser Verantwortung nachzukommen, spricht die HV sich für eine einmalige, niedrigschwellige und qualifizierte Pflichtberatung aus. Hierbei ist zu beachten, dass diese möglichst wohnortnah, also flächendeckend, angeboten werden kann und dass die freigemeinnützigen Träger eine große Pluralität aufweisen. 

Von allen dreien entspricht der am 21.06.2022 veröffentlichte Gesetzesentwurf von Katrin Helling-Plahr und vielen weiteren Abgeordneten am ehesten den Erwartungen der Humanistischen Vereinigung.

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