Corona-Sonderzahlung für unsere Beschäftigten
Der Tarifabschluss mit der GEW Bayern sieht, jeweils gerechnet auf eine Vollzeitstelle, eine einmalige Prämie von 300 € für Beschäftigte in den Tarifentgeltgruppen 1 bis 8 bzw. S2 bis S8b vor. Beschäftigte der Tarifgruppen 9 bis 12 bzw. S9 bis S18 erhalten einmalig 200 €, Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15 150 €. Die Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. November 2020 an mindestens einem Tag Entgelt erhalten haben und deren Probezeit vorüber ist. Auch Optiprax-Praktikant*innen und Beschäftigte im Berufspraktikum erhalten einen Bonus von 112,50 Euro.
"Die Humanistische Vereinigung erkennt damit das herausragende Engagement ihrer Beschäftigten in den zurückliegenden Monaten auch mit einer finanziellen Gegenleistung an", sagte Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung. Er betonte, dass der Abschluss trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen erfolgte, die unter anderem die bayerischen Regelungen zum "Elternbeitragsersatz" für viele freie Träger mit sich brachten.
Gewerkschaft lobt besseren Abschluss als im öffentlichen Dienst
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurde bereits im Oktober eine Einigung über eine Corona-Sonderzahlung erzielt. Zieht der Abschluss zwischen HV und GEW Bayern insofern nach, reicht er an anderer Stelle noch über die vereinbarten Beträge im TVöD hinaus: Ebenfalls vereinbart wurden für die Beschäftigten der HV nämlich zwei zusätzliche Tage Sonderurlaub im Jahr 2021. Bezogen auf den Geldwert liegt der Abschluss damit sogar über dem des öffentlichen Dienstes, wie die GEW Bayern feststellt.