Bundeshaushalt 2023 benachteiligt nicht-religiöse Bürger*innen

Humanistische Vereinigung sieht Handlungsbedarf bei den Etats für Bildung, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit.

Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung gehört keiner Kirche an, und ein großer Teil dieser Bürger*innen führt ein Leben ohne religiöse Bezüge und auf Basis humanistischer Werte und Haltungen. Doch mit dem Bundeshaushalt 2023 wird deren Benachteiligung in diversen Bereichen um ein weiteres Jahr fortgesetzt. Darauf weist die Humanistische Vereinigung anlässlich der Anfang September geplanten ersten Lesung zum Kabinettsentwurf des nächsten Bundeshaushalts hin.

Drei Beispiele:

1. Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sollen die Zuschüsse für die 13 geförderten Begabtenförderungswerke von derzeit rund 313 Millionen Euro auf rund 343 Millionen Euro steigen. Das Problem: Während ein beachtlicher Teil davon an die vom BMBF finanzierten katholischen, evangelischen, jüdischen und muslimischen Begabtenförderungswerke fließt, sollen besonders talentierte Studierende mit einer humanistischen Haltung keine vergleichbaren Förderchancen aus Bundesmitteln erhalten.

2. Im Haushaltsentwurf für Verteidigung sind 1,6 Millionen Euro für „Seelsorgerische Dienste, Gottesdienste, Rüstzeiten, Exerzitien u. Ä.) und Kultkosten sowie Lebenskundlicher Unterricht“ eingeplant. Zusätzlich werden etwa 200 evangelische, katholische und jüdische Militärseelsorger*innen aus dem Verteidigungshaushalt finanziert. Aber über die Hälfte der rund 183.000 Soldat*innen und freiwillig Wehrdienstleistenden in der Bundeswehr gehören laut offiziellen Angaben keiner religiösen Konfession an. Für sie gibt es bis heute keine passenden seelsorgerischen Angebote. Einige Nachbarländer sind da hingegen schon lange bedeutend weiter: In den niederländischen wie auch in den belgischen Streitkräften sind seit Jahrzehnten für diese Soldat*innen humanistische Seelsorger*innen da. Im norwegischen Heer trat 2017 die erste humanistische Seelsorgerin ihren Dienst an.

3. Mit gut 300 Millionen Euro werden auch 2023 die sogenannten „entwicklungswichtigen Vorhaben der Kirchen“ aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit pauschal bezuschusst. Das bedeutet, dass keine formale Antragstellung für Einzelmaßnahmen zu erfolgen hat. Der Betrag fließt jeweils hälftig an die Katholische und Evangelische Zentralstelle für Entwicklungszusammenarbeit, wo er über die kirchlichen Entwicklungshilfeorganisationen in deren Projekte weltweit verteilt wird. Eine vergleichbare Förderung von humanistisch geprägter Entwicklungszusammenarbeit gibt es bisher jedoch nicht.

Zur kommenden Haushaltsdebatte betonte daher HV-Vorstand Michael Bauer in Berlin, dass die langjährigen Versäumnisse in der Weltanschauungs- und Religionspolitik endlich angegangen werden müssen. „Alle Bürger*innen finanzieren diesen Staatshaushalt, und immer mehr von ihnen führen ihr Leben ohne religiöse Bezüge. Schon jetzt sind sie in der Mehrheit. Das muss sich endlich auch in der Haushaltspolitik widerspiegeln, ob in den Bereichen Bildung, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und vielen weiteren Stellen“, sagte Bauer.

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